
NR. 366 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag
Datum: 4. November 2011
Die Landtagsgrünen halten es für nicht möglich, die Umsetzung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in Landesrecht bereits im Dezember-Plenum im Landtag zu beschließen. In der zweitägigen Landtagsanhörung seien zahlreiche Fragen aufgeworfen worden, die vor einer Verabschiedung durch den Landtag geklärt werden müssen, sagte der haushaltspolitische Sprecher Hans-Jürgen Klein heute (Freitag) in Hannover. "Es gibt weder eine rechtliche, noch eine tatsächliche Notwendigkeit, die Sache jetzt übers Knie zu brechen und die von den Verbänden und Wissenschaftlern aufgeworfenen Fragen und Probleme nicht eingehend zu prüfen und zu diskutieren".
Mehrere Experten hätten dazu geraten, die Einführung einer Schuldenbremse zusammen mit entsprechenden Ausführungsgesetzen zu beraten. So sei zum Beispiel zu klären, wie die Landesbetriebe und Landesgesellschaften einbezogen werden. Klein: "Ohne eine solche Regelung könnten künftig die Landesbetriebe die Schulden aufnehmen, ein Neuverschuldungsverbot würde dadurch ausgehebelt". Andererseits dürfte den Landesbetrieben die Aufnahme von Krediten für sinnvolle Investitionen aber auch nicht grundsätzlich verboten sein.
Geklärt werden müsse auch, wie die Kommunen wirksam davor geschützt werden können, dass das Land durch Kürzung der Zuweisungen an Städte und Gemeinden zwar selbst die Schuldenbremse einhält, die Verschuldung dadurch aber auf die Kommunen verlagert, für die die Schuldenbremse nicht gilt.
Die Landesregierung müsse zudem darlegen, wie die Einnahmensituation verbessert werden kann, forderte der Grünen-Politiker. "Die meisten Experten haben deutlich gemacht, dass ein ausgeglichener Haushalt ohne höhere Einnahmen nicht möglich ist, wenn harte Einschnitte in Bildungsausgaben und Sozialleistungen vermieden werden sollen".