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Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest, dass Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ein bisher nicht gekanntes Ausmaß erreicht haben. Das ist Betrug an den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Die Steuergerechtigkeit wird zunehmend ausgehöhlt.
Der Landtag stellt weiterhin fest, dass der konzeptionslose Personalabbau in den Finanzämtern Betrug und Hinterziehung in immer größerem Umfang erleichtert. Die Erklärungen von einkommensstarken Einzelpersonen und von Betrieben müssen erheblich konsequenter überprüft werden. Dazu ist ein sukzessiver Ausbau der Steuerprüfung und der Steuerfahndung dringend geboten.
Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, ein Sofortprogramm zur Eindämmung des Steuerbetrugs in Niedersachsen zu starten und dabei folgende Maßnahmen umzusetzen:
Der Landtag fordert die Landesregierung außerdem auf, im Bundesrat und im Rahmen der Finanzministerkonferenz den bundespolitischen Handlungsbedarf aufzugreifen und dabei insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen:
Begründung
Die spektakulären Razzien und medial aufbereiteten Ermittlungen im Zusammenhang mit der massenhaften Steuerflucht nach Liechtenstein haben erneut deutlich gemacht, dass dem Fiskus Milliarden an Steuereinnahmen aufgrund unzureichender Möglichkeiten zur Verfolgung von Straftaten entstehen. Dabei genügt es, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden. Viele Steuerstrafverfahren können nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Deshalb sind gut ausgestattete, spezialisierte Staatsanwaltschaften und eine Aufstockung bei der Steuerfahndung nötig.
Durch die Bekämpfung von Steuerhinterziehung sind deutliche Mehreinnahmen zu erzielen. Die oftmals vorgetragene Argumentation der Landesregierung, dass diese im Länderfinanzausgleich und im GFG versickern, ist nicht stichhaltig. Diese Einnahmen müssen aus Gerechtigkeitsgründen selbstverständlich generiert werden. Gleichzeitig hat die Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass auch die anderen Länder die Standards bei der Steuererhebung deutlich erhöhen. Sollte dies nicht erreichbar sein, müssen die Kompetenzen auf den Bund verlagert werden oder entsprechende Anreizsysteme für eine robustere Finanzverwaltung zum Beispiel durch verbesserte Einbehaltungstatbestände im Länderfinanzausgleich verankert werden. Hierzu sind praktikable Modelle notwendig, die garantieren, dass es sich lohnt in eine effektive Steuererhebung zu investieren. Als Sofortmaßnahme könnte beispielsweise ermöglicht werden, dass die Länder ihre Kosten der Steuerverwaltung mit ihrem Steueraufkommen verrechnen können.
Mit 150 zusätzlichen BetriebsprüferInnen sind erhebliche Mehreinnahmen zu erzielen, die Deutsche Steuer-Gewerkschaft rechnet pro zusätzlichen Betriebsprüfer mit einer jährlichen Einnahme von 1 Million Euro. Dem Land Niedersachsen entgehen durch zu geringe Prüftätigkeit erhebliche Einnahmen. Insgesamt summiert sich das Finanzvolumen, das den öffentlichen Haushalten durch Steuerhinterziehung und Steuerbetrug entgeht, nach Schätzungen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft bundesweit auf jährlich 60-70 Milliarden Euro. In den niedersächsischen Finanzämtern will die Landesregierung im Rahmen der Zielvereinbarung II im Zuge der Verwaltungsreform noch 200 Stellen abbauen. Dabei benötigen die Finanzämter aufgrund der Altersstruktur der Beschäftigten und der bevorstehenden Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge dringend mehr gut ausgebildeten Nachwuchs. Sollte der Personalabbau wie von der Landesregierung vorgesehen umgesetzt werden, würden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Niedersachsen immer einfacher.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender
Dieser Antrag wurde direkt in den Ausschuss überwiesen und daher nicht im Landtagsplenum debattiert.